Schritt 01 — Ihr Teil
Der Anruf.

Wir machen Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend — bei unverschuldetem Unfall trägt sie die Anwaltskosten.¹
¹ Bei unverschuldetem Unfall erstattet die gegnerische Haftpflichtversicherung die erforderlichen Anwaltskosten (§ 249 BGB), begrenzt auf den durchgesetzten Betrag. Bei Mitverschulden anteilig; bei Bagatellschäden, bestrittener Haftung oder Kaskoabrechnung kann ein Eigenanteil bleiben.
² Zeitskala symbolisch — die Dauer der Regulierung richtet sich nach dem Einzelfall.
So funktioniert’s
Sie hatten einen Unfall? Wir bringen’s in Ordnung.
Nach einem Unfall ist erstmal alles durcheinander. Genau dort übernehmen wir — Schritt für Schritt.
Schritt 01 — Ihr Teil

Schritt 02 — Unser Teil
Wir glauben daran, dass jedes Unfallopfer fair, schnellstmöglich und gerecht entschädigt werden muss – und genau dafür haben wir unfallhilfe24 gegründet.

Schritt 03 — Das Ergebnis
Wir setzen Ihre Rechte effektiv durch und beraten Sie transparent, schnell, effizient, wenn es sein muss, auch auf dem Klageweg.

Aus der Schleuderspur wird eine gerade Linie.
Ihre Frage · 01
Steht die Haftung des Unfallgegners fest, gehören unsere Anwaltskosten zu Ihrem Schaden — dann erstattet sie die gegnerische Haftpflichtversicherung (§ 249 BGB), begrenzt auf den durchgesetzten Betrag. Bei Mitverschulden anteilig; bei Bagatellschäden, bestrittener Haftung oder Kaskoabrechnung kann ein Eigenanteil bleiben. Was für Ihren Unfall gilt, sagen wir Ihnen, bevor Sie uns beauftragen.
Ob das auf Ihren Unfall zutrifft, klären wir gern persönlich: 0800 90 60 30 9
Ihre Frage · 02
Zu unseren Leistungen gehört der adäquate Mietwagen: Wir kümmern uns um ein Ersatzfahrzeug und klären die Kostenübernahme. Alternativ kommt ein Nutzungsausfall in Betracht — auch das prüfen wir für Sie.
Ob das auf Ihren Unfall zutrifft, klären wir gern persönlich: 0800 90 60 30 9
Ihre Frage · 03
Sie lassen Ihr Auto beim Autohaus Ihres Vertrauens reparieren. Wir machen die Reparaturkosten gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend und widersprechen unberechtigten Kürzungen.
Sie haben noch keine Werkstatt? Fragen Sie uns nach einem unserer Partnerbetriebe: 0800 90 60 30 9
Ihre Frage · 04
Schmerzensgeld gehört zu den Positionen, die wir prüfen — für Sie oder Ihre Mitfahrer:innen. Auch die Erstattung Ihrer Heilbehandlungskosten nach dem Unfall prüfen wir.
Ob und in welcher Höhe es in Ihrem Fall in Betracht kommt, lässt sich nur individuell klären: 0800 90 60 30 9
Prüfregister
Von A wie Abschleppdienst bis Z wie Zusatzleistungen — die wenigsten Geschädigten wissen, was ihnen zusteht.
Ein Klick oder Tipp zeigt, was wir dabei für Sie tun.
Reparatur im Autohaus Ihres Vertrauens; wir koordinieren die korrekte Bezahlung durch die Versicherung.
Die Kosten trägt beim unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung.
Ein Ersatzfahrzeug nach dem Unfall; die Kostenübernahme klären wir.
Wir prüfen, welcher Wertverlust Ihres Fahrzeugs durch den Unfall entstanden ist.
Sie sollen nicht auf der Abschlepprechnung sitzen bleiben.
Ihr Fahrzeug ist nach dem Unfall nicht einsatzbereit? Wir prüfen, ob ein Nutzungsausfall in Betracht kommt.
Sollten Sie oder Mitfahrer:in verletzt worden sein, prüfen wir Ihre Ansprüche.
In der Regel werden rund 25 € als Kostenpauschale erstattet.
Wir prüfen, welche Fahrtkosten Ihnen durch den Unfall entstanden sind, und machen sie gegenüber der Versicherung geltend.
Wir prüfen die Erstattung Ihrer Behandlungskosten nach dem Unfall.
Sind Sie nach dem Unfall krankgeschrieben, prüfen wir, ob Ihnen die Kosten einer Haushaltshilfe zustehen.
Entstehen durch den Unfall Gebühren für die An- und Abmeldung Ihres Fahrzeugs, klären wir die Erstattung.
Wir regulieren Haftpflichtschäden und begleiten die Kaskobearbeitung — als Rechtsanwaltsgesellschaft mit festen Regulierungsteams.
Der erste Schritt
Sie erzählen kurz, was passiert ist — alles Weitere besprechen wir gemeinsam.