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Für Geschädigte

Sie hatten einen Unfall?
Wir bringen’s in Ordnung.

Unfall melden

Minute 0.

Wir machen Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend — bei unverschuldetem Unfall trägt sie die Anwaltskosten.¹

¹ Bei unverschuldetem Unfall erstattet die gegnerische Haftpflichtversicherung die erforderlichen Anwaltskosten (§ 249 BGB), begrenzt auf den durchgesetzten Betrag. Bei Mitverschulden anteilig; bei Bagatellschäden, bestrittener Haftung oder Kaskoabrechnung kann ein Eigenanteil bleiben.

² Zeitskala symbolisch — die Dauer der Regulierung richtet sich nach dem Einzelfall.

So funktioniert’s

Aus der Schleuderspur
wird eine gerade Linie.

Sie hatten einen Unfall? Wir bringen’s in Ordnung.

Nach einem Unfall ist erstmal alles durcheinander. Genau dort übernehmen wir — Schritt für Schritt.

Schritt 01 — Ihr Teil

Der Anruf.

Sie erzählen kurz, was passiert ist — 0800 90 60 30 9. Oder Sie melden den Unfall einfach online: Name und Kontaktdaten genügen, wir melden uns bei Ihnen.
Regennasse Autoscheibe mit Lichtern bei Nacht

Schritt 02 — Unser Teil

Die Übernahme.

Nach einer kostenfreien Erstprüfung Ihres Falles durch unsere Verkehrsrechtsspezialisten, übernehmen wir das Mandat und die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung.

Wir glauben daran, dass jedes Unfallopfer fair, schnellstmöglich und gerecht entschädigt werden muss – und genau dafür haben wir unfallhilfe24 gegründet.

Mechaniker arbeitet in der Werkstatt an einem Fahrzeug
8
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachanwälte für Verkehrsrecht und Fachanwälte für Versicherungsrecht.
30
Zertifizierte Unfallsachbearbeiterinnen und Unfallsachbearbeiter.
2014
Gegründet. Wir sind für Sie da. Stetig und stabil, für Ihre Interessen. Kompetent und erfahren, seit 14 Jahren mit mehreren 10.000 Fällen Regulierungs-Know-How. 

Schritt 03 — Das Ergebnis

Der Abschluss.

Wir führen die Regulierung für Sie zu Ende.

Wir setzen Ihre Rechte effektiv durch und beraten Sie transparent, schnell, effizient, wenn es sein muss, auch auf dem Klageweg.

Hand öffnet die Tür eines Fahrzeugs
REGULIERT. REGULIERT.
  1. Schritt 01 — Ihr TeilDer Anruf.Sie erzählen kurz, was passiert ist.
  2. Schritt 02 — Unser TeilDie Übernahme.Wir regulieren mit der gegnerischen Versicherung.
  3. Schritt 03 — Das ErgebnisDer Abschluss.Wir führen die Regulierung für Sie zu Ende.

Aus der Schleuderspur wird eine gerade Linie.

Ihre Frage · 01

„Was kostet mich das?“

Steht die Haftung des Unfallgegners fest, gehören unsere Anwaltskosten zu Ihrem Schaden — dann erstattet sie die gegnerische Haftpflichtversicherung (§ 249 BGB), begrenzt auf den durchgesetzten Betrag. Bei Mitverschulden anteilig; bei Bagatellschäden, bestrittener Haftung oder Kaskoabrechnung kann ein Eigenanteil bleiben. Was für Ihren Unfall gilt, sagen wir Ihnen, bevor Sie uns beauftragen.

Ob das auf Ihren Unfall zutrifft, klären wir gern persönlich: 0800 90 60 30 9

Ihre Frage · 02

„Bekomme ich einen Mietwagen?“

Zu unseren Leistungen gehört der adäquate Mietwagen: Wir kümmern uns um ein Ersatzfahrzeug und klären die Kostenübernahme. Alternativ kommt ein Nutzungsausfall in Betracht — auch das prüfen wir für Sie.

Ob das auf Ihren Unfall zutrifft, klären wir gern persönlich: 0800 90 60 30 9

Ihre Frage · 03

„Wo darf ich reparieren lassen?“

Sie lassen Ihr Auto beim Autohaus Ihres Vertrauens reparieren. Wir machen die Reparaturkosten gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend und widersprechen unberechtigten Kürzungen.

Sie haben noch keine Werkstatt? Fragen Sie uns nach einem unserer Partnerbetriebe: 0800 90 60 30 9

Ihre Frage · 04

„Und wenn ich verletzt wurde?“

Schmerzensgeld gehört zu den Positionen, die wir prüfen — für Sie oder Ihre Mitfahrer:innen. Auch die Erstattung Ihrer Heilbehandlungskosten nach dem Unfall prüfen wir.

Ob und in welcher Höhe es in Ihrem Fall in Betracht kommt, lässt sich nur individuell klären: 0800 90 60 30 9

Prüfregister

Das prüfen wir für Sie.

Von A wie Abschleppdienst bis Z wie Zusatzleistungen — die wenigsten Geschädigten wissen, was ihnen zusteht.

Ein Klick oder Tipp zeigt, was wir dabei für Sie tun.

  1. Hersteller­gerechte ReparaturKlären wir

    Reparatur im Autohaus Ihres Vertrauens; wir koordinieren die korrekte Bezahlung durch die Versicherung.

  2. Unabhängiger GutachterKlären wir

    Die Kosten trägt beim unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung.

  3. Adäquater MietwagenKlären wir

    Ein Ersatzfahrzeug nach dem Unfall; die Kostenübernahme klären wir.

  4. WertminderungPrüfen wir

    Wir prüfen, welcher Wertverlust Ihres Fahrzeugs durch den Unfall entstanden ist.

  5. AbschleppkostenKlären wir

    Sie sollen nicht auf der Abschlepprechnung sitzen bleiben.

  6. NutzungsausfallPrüfen wir

    Ihr Fahrzeug ist nach dem Unfall nicht einsatzbereit? Wir prüfen, ob ein Nutzungsausfall in Betracht kommt.

  7. SchmerzensgeldPrüfen wir

    Sollten Sie oder Mitfahrer:in verletzt worden sein, prüfen wir Ihre Ansprüche.

  8. Orga-PauschalePrüfen wir

    In der Regel werden rund 25 € als Kostenpauschale erstattet.

  9. Fahrtkosten­ersatzPrüfen wir

    Wir prüfen, welche Fahrtkosten Ihnen durch den Unfall entstanden sind, und machen sie gegenüber der Versicherung geltend.

  10. Heilbehandlungs­kostenPrüfen wir

    Wir prüfen die Erstattung Ihrer Behandlungskosten nach dem Unfall.

  11. Haushaltsführungs­hilfePrüfen wir

    Sind Sie nach dem Unfall krankgeschrieben, prüfen wir, ob Ihnen die Kosten einer Haushaltshilfe zustehen.

  12. An- und AbmeldungKlären wir

    Entstehen durch den Unfall Gebühren für die An- und Abmeldung Ihres Fahrzeugs, klären wir die Erstattung.

Wir regulieren Haftpflichtschäden und begleiten die Kaskobearbeitung — als Rechtsanwaltsgesellschaft mit festen Regulierungsteams.

Der erste Schritt

Ein Anruf genügt.

Sie erzählen kurz, was passiert ist — alles Weitere besprechen wir gemeinsam.

0800 90 60 30 9 Unfall melden per E-Mail · Name + Rufnummer