Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 249 steht, dass der in einem Unfall entstandene Schaden so wiederhergestellt werden muss, dass der Geschädigte keinen Nachteil erleidet.
Unser Expertenteam blickt auf eine Vielzahl regulierter Verkehrsunfälle zurück. Aufgrund dieser Erfahrungswerte und unseres deutschlandweiten Netzwerks wissen wir genau, welche Ansprüche wir für Ihr Anliegen prüfen müssen.
Folgende Ansprüche können Ihnen zustehen: